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Side handlebar for Kia Sorento II (XM) Hyundai Santa Fe 2 (CM) front axle left-

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Querlenker für Kia Sorento II (XM) Hyundai Santa Fe 2 (CM) Vorderachse links
ATG-Auto Teile Germany
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eBay item number:116159439874
Last updated on 13 May, 2024 15:34:59 BSTView all revisionsView all revisions

Compatibility

This part is compatible with 26 vehicle(s)
MarkeModellBaujahrPlattformTypMotorEinschränkungen
HyundaiSanta Fé II2006/03-2009/12CM2.2 CRDi2188 ccm, 114 KW, 155 PSBj. bis 2007/11
HyundaiSanta Fé II2006/03-2009/12CM2.2 CRDi 4x42188 ccm, 114 KW, 155 PSBj. bis 2007/11
HyundaiSanta Fé II2009/01-2012/12CM2.2 CRDi 4x42199 ccm, 145 KW, 197 PS
HyundaiSanta Fé II2006/03-2009/12CM2.2 CRDi GLS2188 ccm, 110 KW, 150 PSBj. bis 2007/11
HyundaiSanta Fé II2006/03-2009/12CM2.2 CRDi GLS 4x42188 ccm, 110 KW, 150 PSBj. bis 2007/11
HyundaiSanta Fé II2010/11-2012/12CM2.42359 ccm, 128 KW, 174 PS
HyundaiSanta Fé II2010/07-2012/12CM2.4 4x42359 ccm, 128 KW, 174 PS
HyundaiSanta Fé II2006/03-2009/12CM2.7 V6 GLS2656 ccm, 139 KW, 189 PSBj. bis 2007/11
HyundaiSanta Fé II2006/03-2009/12CM2.7 V6 GLS 4x42656 ccm, 139 KW, 189 PSBj. bis 2007/11
KIASorento II2009/11-2015/12XM2.2 CRDi2199 ccm, 145 KW, 197 PS
KIASorento II2009/11-2015/12XM2.2 CRDi 4WD2199 ccm, 145 KW, 197 PS
KIASorento II2009/11-2015/12XM2.2 CRDi 4WD2199 ccm, 147 KW, 200 PS
KIASorento II2009/11-2015/12XM2.4 CVVT2359 ccm, 128 KW, 174 PS
KIASorento II2012/10-2015/12XM2.4 CVVT2359 ccm, 141 KW, 192 PS
KIASorento II2009/11-2015/12XM2.4 CVVT 4WD2359 ccm, 128 KW, 174 PS
KIASorento II2012/10-2015/12XM2.4 CVVT 4WD2359 ccm, 141 KW, 192 PS
KIASorento II2012/10-2015/12XM2.4 GDi2359 ccm, 141 KW, 192 PS
KIASorento II2012/10-2015/12XM2.4 GDi 4WD2359 ccm, 141 KW, 192 PS
KIASorento II2010/04-2015/12XM2.4 LPG2359 ccm, 126 KW, 171 PS
KIASorento II2010/11-2015/12XM2.0 CRDi1995 ccm, 110 KW, 150 PS
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Item specifics

Condition
New: A brand-new, unused, unopened and undamaged item in original retail packaging (where packaging ...
Herstellernummer
173552693
Im Lieferumfang enthalten
1x Querlenker Vorne Unten Links
Hersteller
Teilex Germany
Tuning- & Styling-Teil
Nein
Produktart
Querlenker & Kugelgelenksmontagegruppe
Besonderheiten
100% Passgenauigkeit, Einfach zu ersetzen, Kein Bohren erforderlich
Universelle Kompatibilität
Nein
Einbauposition
Vorderachse unten links
eBay Keywords
Lager, Lagerung, Querlenkerlager, Längslenker, Traggelenk, Lenker, Satz, Set, Kit, Komplett, Querlenkersatz, Achslenker, Buchsen, Fahrwerk, Achsaufhängung, Lenkerlager, Lenkung, Schubstange, Radträger, Querlenker, Querstrebe, Reparatursatz, Radaufhängung, Führungsgelenk, Zugstrebe, Druckstrebe, Strebe, Führungslenker, Koppelstange, Stabilisator, Pendelstrebe, Pendelstütze, Spurstange, Spurstangenkopf, Axialgelenk, Längsstrebe, Dreieckslenker, Federlenker, Trapezlenker, Sturzstrebe
Vergleichsnummer
Febi 179027, TRW JTC1713, Delphi TC4636
OE/OEM Referenznummer(n)
Kia/Hyundai 545002P000 545002P100
Herstellergarantie
2 Jahre oder 50.000 Km

Item description from the seller

Business seller information

Cengiz Göcer
Cengiz Göcer
Wersauer Weg 9
64405 Fischbachtal
Germany
Show contact information
:enohP43433966160
:xaF634339/66160
:liamEed.ynamreg-xeliet@ofni
Inhaber: Cengiz Göcer Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter http://ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind Mitglied der Initiative "FairCommerce". Nähere Informationen hierzu finden Sie unter https://www.fair-commerce.de.
Value added tax number:
  • DE 264188282
I provide invoices with VAT separately displayed.
Terms and conditions of the sale
Verkaufsbedingungen für neue und gebrauchte Fahrzeugteile
Stand: Januar 2002 – (empfohlen vom Zentralverband des Kfz-Handwerks, Bonn)
 
 
I. Zahlung
1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung / bei Internetkäufen als Vorkasse zur Zahlung fällig.
2. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus dem Kaufvertrag beruht.
 
II. Lieferung und Lieferverzug
1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen beginnen mit Vertragsabschluss.
2. Der Käufer kann zehn Tage nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer auffordern zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der Zehn-Tages-Frist gemäß Satz 1 eine angemessene Frist zur Lieferung setzen. Hat der Käufer Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung, beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf höchstens 25 % des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, sind Schadensersatzansprüche bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
3. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug. Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2 Sätze 3 bis 6 dieses Abschnitts.
4. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eignes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verändern die in Ziffer 1 bis 3 dieses Abschnitts genannten Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben davon unberührt.
 
III. Abnahme
1. Der Käufer ist verpflichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von acht Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.
2. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz aufgrund eines gesetzlichen Anspruchs, so beträgt dieser 10% des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
 
IV. Eigentumsvorbehalt
1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderung Eigentum des Verkäufers.
Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, eine öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von in Zusammenhang mit dem Kauf zustehenden Forderung.
Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt verpflichtet, wenn der Käufer sämtliche mit dem Kaufgegenstand in Zusammenhang stehende Forderungen unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene Sicherung besteht.
2. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Hat der Verkäufer darüber hinaus Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung und nimmt er den Kaufgegenstand wieder an sich, sind Verkäufer und Käufer sich darüber einig, dass der Verkäufer den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Rücknahme des Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach Wahl des Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger, z.B. der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), den gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der Käufer trägt sämtliche Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5% des gewöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer höhere oder der Käufer niedrigere Kosten nachweist.
3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich ein Nutzung einräumen.
 
V. Sachmangel
1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmangel verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen, d. h. bei neuen Fahrzeugteilen in zwei Jahren, bei gebrauchten Teilen in einem Jahr ab Ablieferung des Kaufgegenstandes.
Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, eine öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf von gebrauchten Fahrzeugteilen unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung.
Bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder der Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit bleiben weitergehende Ansprüche unberührt.
2. Für die Abwicklung der Mängelbeseitigung gilt folgendes:
a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung hat der Käufer beim Verkäufer geltend zumachen. Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.
b) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
 
VI. Haftung / Gewährleistung
1. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt:
Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung durch die Versicherung.
Für leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden wird nicht gehaftet.
2. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen des Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
3. Die Haftung wegen Lieferverzug ist im Abschnitt II anschließend geregelt.
4. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebangehörigen des Verkäufers für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
5. Die Gewährleistung für gebrauchte reparaturbedürftige Teile, die zum selbst Regenerieren verkauft werden, ist prinzipiell ausgeschlossen. Der Käufer akzeptiert dies mit seiner Unterschrift auf der Rechnung bei Übergabe oder bei Bestellung aus dem Internet.
6. Die Gewährleistung entfällt, wenn die Mängel der gelieferten Sache auf unsachgemäße Verwendung, mangelnder Wartung oder fehlerhafte Montage durch den Käufer zurückzuführen sind oder wenn Betriebs- und Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen an Produkten vorgenommen werden, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet werden, die nicht der Originalspezifikation entsprechen.
7. Für Teile die in Einzelanfertigung nach Kundenwunsch angefertigt und ggf. montiert werden, ist Gewährleitung und jeglicher Schadenersatz ausgeschlossen.
 
VII. Gerichtsstand
1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verkäufers.
2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.
2. Die Garantie berechtigt nicht zur kostenlosen Inspektion oder Wartung des Gerätes. Sofern ein Mangel auf unsachgemäße Benutzung durch den Käufer oder einen Dritten zurückzuführen ist, besteht kein Anspruch auf Garantieleistungen. Ebenfalls nicht vom Garantieanspruch erfasst sind Mängel an Verschleißteilen, die auf vertragsgemäße Abnutzung zurückzuführen sind. Verschleißteile im Sinne dieser Bestimmung sind insbesondere Dichtungen, Schläuche, Dichtungsmanschetten, Filter, Zündkerzen, Zahnriemen und vergleichbare Teile, die einer einsatzbedingten Abnutzung unterliegen.
3. Nicht von der Garantieleistung erfasst sind darüber hinaus Schäden,
die auf unsachgemäßer Benutzung oder Fehlgebrauch des Gerätes für einen anderen als seinen vertragsgemäßen Zweck unter Nichtbeachtung der Bedienungs- und Wartungsanleitungen beruhen,
die auf äußere Gewalt und/oder Gewalteinwirkung beruhen,
die auf dem Anschluss, dem Gebrauch oder der Nutzung des Gerätes in einer Weise, die den geltenden technischen oder sicherheitstechnischen Anforderungen zuwiderläuft beruhen.
 
4. Das Garantierecht erlischt darüber hinaus, wenn das Gerät durch eine nicht autorisierte Werkstatt oder durch den Käufer selbst eingebaut, repariert bzw. mechanische oder elektrische Bauteile vom Käufer oder einem nicht autorisierten Dritten geöffnet werden.
5. Sofern die Teilex Germany GmbH bei Überprüfung des Gerätes im Rahmen der Geltendmachung eines Garantieanspruches feststellt, dass der vorliegende Schaden nicht zur Geltendmachung von Garantieansprüchen berechtigt, sind die der Teilex Germany GmbH entstandenen Kosten der Überprüfungsleistung vom Käufer zu tragen.
§ 5 Übertragung der Garantie
Bei Veräußerung eines unter die Garantie fallenden Gerätes können die Garantieansprüche an den Erwerber des Gerätes übertragen werden. Bei Einhaltung der Garantiebedingungen stehen dem Erwerber des Gerätes die Garantieansprüche gleichfalls zu.
§ 6 Verjährung der Garantieansprüche
Ansprüche auf Garantieleistungen verjähren innerhalb von sechs Monaten nach Schadenseintritt, spätestens jedoch sechs Monate nach Ablauf der Garantiedauer.
I certify that all my selling activities will comply with all EU laws and regulations.
ATG-Auto Teile Germany

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Artikel sind passend und in guter Qualität, lediglich mit dem Versand war es etwas holprig, aber hat dennoch geklappt. Gute Kommunikation mit dem Verkäufer, der sich auch prompt mit dem Versanddienstleister in Verbindung gesetzt hat. Gerne wieder, weiter so!
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Good seller, fast shipping, good part description and perfect conditions. Thanks
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Sehr gute Komunikatio und Reaktion, Das Ware hat nicht gepasst und zurück gegeben. zügige Problemlösung. 1A Super Käufer