An die Arbeit der Interessenvertretung im öffentlichen Dienst werden immer höhere Anforderungen gestellt. Daher ist es wichtig, dass Personalräte ihre Rechte im Interesse der Beschäftigten voll ausschöpfen. Erste Voraussetzung für eine erfolgreiche Interessenvertretung ist jedoch, dass diese die entsprechenden Gesetze überhaupt kennt. Zur Erleichterung ihrer Arbeit liegt jetzt das Bundespersonalvertretungsgesetz im Taschenformat in zweiter Auflage vor. Die Änderungen durch das Gesetz zur Modernisierung des Bundesdienstrechts (Dienstrechtsneuordnungsgesetz) vom 5. Februar 2009 sind berücksichtigt. In der Textausgabe ich auch die Wahlordnung zum Bundespersonalvertretungsgesetz enthalten.