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SIEMENS SET 151T 28 FD (ULTRASET COMFORT)-

Original text
SIEMENS SET 151 T 28 FD (ULTRASET COMFORT)
softworld_computer
  • (1220)
  • Registered as a business seller
EUR 29.00
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Used
4 available1 sold
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    eBay item number:266436578857
    Last updated on 23 Oct, 2023 16:28:02 BSTView all revisionsView all revisions

    Item specifics

    Condition
    Used: An item that has been previously used. The item may have some signs of cosmetic wear, but is ...
    Marke
    Siemens
    Farbe
    Beige
    Modell
    T28
    Produktart
    Ohraufliegende Kopfhörer
    Konnektivität
    Nicht zutreffend

    Item description from the seller

    Business seller information

    Softworld Computer und Software Vertrieb GmbH
    Jan Bosch
    Gmunder Str. 35
    81379 München
    Germany
    Show contact information
    :enohP0978847980
    :liamEed.dlrowtfos@nietsnehoh
    Europäische Streitschlichtungsstelle. http://ec.europa.eu/consumers/odr/
    Value added tax number:
    • DE 129462562
    I provide invoices with VAT separately displayed.
    Terms and conditions of the sale
    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand 10.01.2018
    1. Geltungsbereich
    Die Lieferungen und Leistungen der SOFTWORLD GmbH erfolgen ausschließlich zu diesen Allgem. Geschäftsbedingungen und
    den Bestimmungen in den jeweils gültigen Preislisten, soweit nicht schriftlich anders vereinbart. Anderslautende AGB des
    Kunden sind nur wirksam, wenn sie von SOFTWORLD schriftlich bestätigt wurden.
    2. Lieferungen und Leistungen
    21 Die Angebote der SOFTWORLD sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit Zugang unserer
    schriftlichen Auftragsbestätigung oder Rechnung, spätestens durch Auslieferung der Vertragsprodukte zustande.
    22 SOFTWORLD ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, sofern es Hinweise gibt, die darauf schließen lassen, dass
    der Kunde nicht kreditwürdig ist.
    23 SOFTWORLD ist berechtigt, geänderte oder angepasste Vertragsprodukte zu liefern, soweit deren Funktionstauglichkeit
    dadurch nicht beeinträchtigt wird und der Kunde nicht nachweist, dass die Änderung für Ihn unzumutbar ist.
    24 Gegenüber Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts im Sinne des § 310 I BGB behält sich
    SOFTWORLD ausdrücklich das Recht auf Teillieferungen und deren Fakturierung vor.
    25 Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum vereinbarten Liefertermin dem
    Frachtführer übergeben wird.
    26 Die Liefertermine gelten nur als annähernd vereinbart und verstehen sich vorbehaltlich unvorhergesehener Umstände
    und Hindernisse, unabhängig davon, ob diese bei SOFTWORLD oder beim Hersteller eintreten, wie z.B. höhere Gewalt,
    staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage,
    Rohstoffmangel, unverschuldete verspätete Material- oder Ersatzteilanlieferungen. Derartige Ereignisse verlängern den
    Liefertermin entsprechend auch dann, wenn sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Der Kunde ist
    zum Rücktritt vom Vertrag nur hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils und erst dann berechtigt, wenn er der
    SOFTWORLD schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
    2.7. Sofern nicht anders vereinbart, ist die SOFTWORLD berechtigt, aber nicht verpflichtet, die zu versendende Ware auf
    Kosten des Kunden gegen Transportgefahren aller Art zu versichern. Dies sowie eine eventuelle Übernahme der
    Transportkosten hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
    3. Widerrufsbelehrung, Stornierung und Verschiebung der Liefertermine
    3.1. Werden vom Kunden getätigte Bestellungen ganz oder teilweise storniert, kann die SOFTWORLD die Erfüllung
    verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Als Schadensersatz kann SOFTWORLD wahlweise
    pauschal 25% des vereinbarten Preises oder den effektiv entstandenen Schaden fordern. Falls der Kunde Verbraucher
    ist, ist ihm der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder dieser wesentlich niedriger
    als die vorstehende Pauschale ist.
    3.2. Die Vereinbarung über die Verschiebung von Lieferterminen bedarf der Schriftform. Bei Verzug der Annahme hat die
    SOFTWORLD zusätzlich zu dem Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen neuen Liefertermin zu bestimmen oder
    vom Vertrag zurückzutreten.
    3.3. Widerrufsbelehrung für Endverbraucher:
    Verbraucher haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die
    Widerrufsfrist beginnt 14 Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die
    Waren in Besitz genommen hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (SOFTWORLD GmbH, Gmunder Str.
    35, 81379 München) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Fax oder Email
    info@softworld.de) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte
    Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können das Widerrufsformular auf
    unserer Webseite (www.softworld.de unter Service) ausfüllen und übermitteln. Machen Sie von dieser Möglichkeit
    Gebrauch, werden wir Ihnen unverzüglich eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln. Zur
    Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf
    der Widerrufsfrist absenden.
    Widerrufsfolgen:
    Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich
    der Lieferkosten, unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über
    den Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel,
    das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes
    vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen der Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung
    verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die
    Waren zurückgesandt haben, je nachdem welches der frühere Zeitpunkt ist.
    Verbraucher haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns
    über den Widerruf dieses Vertrages unterrichten, an SOFTWORLD GmbH, Gmunder Str. 35, 81379 München
    zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von 14Tagen
    absenden. Verbraucher tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Die Kosten werden in der Regel
    auf höchstens etwa 35,- Euro geschätzt. Verbraucher müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur
    aufkommen, wenn dieser auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht
    notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
    4. Gefahrübergang, Installation
    41 Die Gefahr geht mit der Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen Beauftragte oder
    andere Personen, die von SOFTWORLD benannt sind, spätestens jedoch mit unmittelbarer Übergabe des
    Vertragsproduktes an den Kunden oder dessen Beauftragte auf den Kunden über. Soweit sich der Versand ohne
    Verschulden der SOFTWORLD verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf
    den Kunden über. Diese Bestimmungen gelten auch für Rücksendungen nach Mängelbeseitigung bzw. entgeltlicher
    Serviceleistung. Ist der Kunde Endverbraucher, so gelten anstelle der vorstehenden Bestimmungen die gesetzlichen
    Regelungen mit der Folge, dass die Gefahr erst mit Übergabe der verkauften Ware an den Kunden übergeht. Der
    Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.
    4.2 Sofern eine Installation durch die SOFTWORLD vereinbart ist, hat der Kunde bis zu dem vereinbarten Liefertag die
    räumlichen, technischen und sonstigen Aufstellungs- und Anschlussvoraussetzungen zu schaffen, die die SOFTWORLD
    in die Lage zu versetzen, die Betriebsbereitschaft herbeizuführen. Über Aufstellungs- und Anschlussvoraussetzungen hat
    sich der Kunde im Falle von Unklarheiten bei der SOFTWORLD zu informieren; über eventuelle Änderungen oder
    Ergänzungen wird SOFTWORLD den Kunden rechtzeitig unterrichten. Kann die von der SOFTWORLD geschuldete
    Installation aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, nach erfolgter Lieferung nicht durchgeführt werden, gilt die
    Leistungspflicht der SOFTWORLD gleichwohl als erfüllt, wenn der Kunde, obwohl ihm die SOFTWORLD unter Hinweis
    auf die Folgen des Fristablaufes eine Frist von 14 Tagen gesetzt hat, innerhalb dieser Frist die Installation nicht
    ermöglicht.
    5. Preise und Zahlungsbedingungen
    51 Die sich aus der jeweils gültigen Preisliste ergebenden Preise verstehen sich FOB Auslieferungslager Gmunderstr. 35 in
    München. Mehrwertsteuer und andere gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie Verpackung, Transportkosten,
    Transportversicherungen werden dem Kunden berechnet. Aufträge für die nicht ausdrücklich
    feste Preise vereinbart sind, werden zu den am Tage der Lieferung oder Leistung gültigen Listenpreisen berechnet.
    52 Gegenüber Unternehmer und juristischen Personen behält SOFTWORLD sich das Recht vor, den Preis entsprechend zu
    erhöhen, wenn nach Abschluss des Vertrages Kostenerhöhungen - insbesondere auf Grund von Preiserhöhungen von
    Seiten der Lieferanten oder von Wechselkursschwankungen - bei SOFTWORLD eintreten.
    5.3. Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung oder Leistung. Zahlungen sind - sofern nicht anders vereinbart - sofort nach
    Rechnungsstellung rein netto ohne Abzüge oder Skonti fällig, Lieferungen erfolgen per Barnachnahme, Vorkasse oder
    Nachnahme-Verrechnungsscheck, falls nicht anders vereinbart. Belieferung auf Ziel kann nach positiver
    Bonitätsauskunft durch den Kreditversicherer vereinbart werden. Wechsel und Schecks werden lediglich
    erfüllungshalber angenommen. Bei Überschreitung der Zahlungstermine steht SOFTWORLD gemäß § 286 Abs. 2 BGB
    ohne weitere Mahnung ein Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8 % bzw. 5%, falls der Kunde ein Verbraucher ist,
    über den jeweils gültigen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber
    hinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
    54 SOFTWORLD ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere
    Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist SOFTWORLD berechtigt, die
    Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen anzurechnen.
    55 Eine Aufrechnung oder die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen von uns nicht anerkannter oder nicht
    rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen.
    56 Soweit von den obenstehenden Zahlungsbedingungen ohne rechtfertigenden Grund abgewichen wird, kann
    SOFTWORLD jederzeit wahlweise Lieferung Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung
    verlangen. Alle offenen Forderungen einschließlich derjenigen, für die SOFTWORLD Wechsel hereingenommen hat oder
    für die Ratenzahlung vereinbart ist, werden sofort fällig.
    6. Eigentumsvorbehalt
    6.1 Das Vertragsprodukt bleibt Eigentum von SOFTWORLD bis zur Erfüllung aller, auch zukünftiger Forderungen aus
    diesem Vertrag und darüber hinaus aus der gesamten Geschäftsbeziehung.
    6.2 Der Kunde ist widerruflich zur Weitergabe der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt
    berechtigt, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung in irgendeiner Form. Bei Zugriffen Dritter
    auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum die SOFTWORLD hinzuweisen und die SOFTWORLD
    unverzüglich zu unterrichten. Bei Weiterveräußerung an Dritte ist der Kunde dafür verantwortlich, dass der
    Dritte die Rechte von SOFTWORLD berücksichtigt.
    6.3 Bei Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit der SOFTWORLD gehörenden Waren erwirbt die
    SOFTWORLD Miteigentum anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zur übrigen Ware.
    Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für SOFTWORLD als Hersteller i.S.d. 950 BGB, ohne die
    SOFTWORLD zu verpflichten. An der verarbeitenden Ware entsteht Miteigentum der SOFTWORLD im Sinne
    der vorstehenden Bestimmungen
    6.4 Bei Zahlungsverzug, auch aus anderen und zukünftigen Lieferungen oder Leistungen der SOFTWORLD an
    Kunden, oder bei Vermögensverfall des Kunden darf die SOFTWORLD zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts
    an der Vorbehaltsware die Geschäftsräume des Kunden betreten und die Ware an sich nehmen.
    6.5 Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des Liefergegenstandes durch die
    SOFTWORLD gelten nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Kunde Kaufmann ist.
    6.6 Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert der
    Vorbehaltware bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im Voraus an die SOFTWORLD ab. Die SOFTWORLD ist im
    Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges einziehungsberechtigt und – verpflichtet. Auf Verlangen der
    SOFTWORLD wird der Kunde die abgetretenen Forderungen benennen. Die SOFTWORLD darf zur Sicherung
    seiner Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offenlegen.
    6.7 Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Zahlungsansprüche der SOFTWORLD um mehr als 20%, gibt die
    SOFTWORLD auf Verlangen des Kunden den übersteigenden Teil der Sicherheiten frei.
    7. Sachmängel
    71 Abweichungen, die den Wert oder die Beschaffenheit der Vertragsprodukte nur unerheblich beeinträchtigen
    sind keine Sachmängel. Eigenschaften gelten nur dann als zugesichert, wenn sie schriftlich gesondert
    vereinbart worden sind. Eine Gewähr für die Eignung zu einem bestimmten Verwendungszweck übernimmt
    die SOFTWORLD nicht. Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Mängel bzw. Schäden, die
    zurückzuführen sind auf: betriebsbedingte Abnutzung und normalen Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch,
    Bedienungsfehler und fahr-lässiges Verhalten des Kunden, Betrieb mit falscher Stromart oder -spannung
    Sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen, Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte
    Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlerhafte Programm-, Software- und/oder
    Verarbeitungsdaten sowie jegliche Verbrauchsteile, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände
    nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind. Die Gewährleistung entfällt ferner, wenn Seriennummer,
    Typenbezeichnung oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden.
    7.2. Gewährleistungsansprüche gegen die SOFTWORLD beginnen mit Lieferung an den Kunden und verjähren
    gegenüber Verbrauchern in zwei Jahren und gegenüber Unternehmer und juristischen Personen des
    öffentlichen Rechts in einem Jahr ab Lieferung. Sie sind nicht übertragbar. Mängelrügen und sonstige
    Reklamationen sind uns unverzüglich - bei erkennbaren Mängeln jedoch spätestens binnen 14 Tagen nach
    Entgegennahme, bei nicht erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit, schriftlich mitzuteilen.
    Fehlende Ware muss innerhalb von 2 Arbeitstagen, fehlendes oder falsches Zubehör innerhalb von 4
    Arbeitstagen schriftlich mitgeteilt werden. Für Verbraucher gilt abweichend zu den vorstehenden Sätzen 3 und
    4, dass nur offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb 2 Wochen nach Lieferung zu
    rügen sind.
    7.3. Im Gewährleistungsfall erfolgt nach Wahl der SOFTWORLD Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Ist der Kunde
    ein Verbraucher, so steht ihm das Wahlrecht in den Grenzen des § 439 Abs. 3 BGB zu. Um einen
    Gewährleistungsfall geltend zu machen, ist es erforderlich, dem Defektteil eine Fehlerbeschreibung mit
    Angabe der Seriennummer, eine Kopie der Rechnung beizufügen und das defekte Teil frei Haus gemäß unserer
    RMA Bedingungen an die SOFTWORLD zu schicken. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von SOFTWORLD
    über. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder für SOFTWORLD unzumutbar, so ist der Kunde berechtigt,
    entweder die Rückgängigmachung des Vertrages oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu
    verlangen. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich
    nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder sonstigen Umständen etwas anderes ergibt.
    7.4 Im Falle der Nachbesserung übernimmt SOFTWORLD die Arbeitskosten. Ist der Kunde kein Unternehmer oder
    keine juristische Person des öffentlichen, so übernimmt SOFTWORLD die Kosten der Nachbesserung.
    7.5 Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist SOFTWORLD
    berechtigt, alle Aufwendungen ersetzt zu verlangen. Kosten der Überprüfung und Reparatur werden zu den
    jeweils gültigen Servicepreisen gemäß der RMA Bedingungen der SOFTWORLD berechnet.
    7.6 Bei Inanspruchnahme der Gewährleistung/Garantie sowie bei kostenpflichtigen Reparaturaufträgen und
    Retouren jeglicher Art hat der Kunde die RMA Abwicklungsrichtlinien zu beachten.
    7.7 Für Schadensersatzansprüche gilt § 9. Andere Ansprüche sind ausgeschlossen.
    8. Haftung
    8.1 SOFTWORLD haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
    8.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet SOFTWORLD nur bei einer den Vertragszweck gefährdenden Verletzung
    wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren
    Schaden begrenzt.
    8.3 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit
    sowie für die Haftung aus Garantien und nach dem Produkthaftungsgesetz.
    8.4 Soweit gesetzlich zulässig, wird eine Haftung für mittelbare und unmittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden
    oder entgangenen Gewinn ausgeschlossen.
    8.5 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Der Käufer verpflichtet sich bei Weiterverkauf
    die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes und des AGB Gesetzes einzuhalten.
    8.6 Gemäß §18 Batteriegesetz nehmen wir die von uns gelieferten Batterien zur Entsorgung zurück.
    9. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter
    9.1 SOFTWORLD übernimmt keine Haftung dafür, dass die Vertragsprodukte keine gewerblichen Schutzrechte
    oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Kunde hat SOFTWORLD von allen gegen ihn aus diesem Grund
    erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
    9.2 Soweit die gelieferten Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden gefertigt wurden, hat der
    Kunde SOFTWORLD von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher
    Schutzrechte und Urheberrechte geltend gemacht werden. Etwaige Prozesskosten sind zu bevorschussen.
    10. Export- und Importgenehmigungen
    10.1 Von SOFTWORLD gelieferte Produkte sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden
    vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten ist für den Kunden
    genehmigungspflichtig und unterliegt grundsätzlich den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik.
    10.2 Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch Kunden an Dritte, mit und ohne Kenntnis der SOFTWORLD
    GmbH, bedarf gleichzeitig der Übertragung der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet für die
    ordnungsgemäße Beachtung dieser Bedingungen gegenüber SOFTWORLD GmbH.
    11. EG-Einfuhrumsatzsteuer
    111 Soweit der Kunde seinen Sitz außerhalb der BRD hat, ist er zur Einhaltung der jeweils zutreffenden Regelung
    bezüglich der Einfuhrumsatzsteuer der Europäischen Gemeinschaft verpflichtet. Hierzu gehört insbesondere
    die Bekanntgabe der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer an SOFTWORLD ohne gesonderte Anfrage. Der
    Kunde ist verpflichtet, auf Anfrage die notwendigen Auskünfte hinsichtlich seiner Eigenschaft als
    Unternehmer, hinsichtlich der Verwendung und des Transports der gelieferten Waren sowie hinsichtlich der
    statistischen Meldepflicht an SOFTWORLD zu erteilen.
    112 Der Kunde ist verpflichtet, jeglichen Aufwand - insbesondere eine Bearbeitungsgebühr - der bei SOFTWORLD
    aus mangelhaften bzw. fehlerhaften Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer entsteht, zu ersetzen.
    113 Jegliche Haftung von SOFTWORLD aus den Folgen der Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer bzw.
    den relevanten Daten hierzu ist ausgeschlossen, soweit von Seiten SOFTWORLD nicht Vorsatz bzw. grobe
    Fahrlässigkeit vorliegt.
    12. Datenschutz
    Der Kunde erklärt sich damit einverstanden,,dass SOFTWORLD i.R.d. Datenschutzgesetzes die für die
    Vertragsabwicklung erforderlichen personenbezogenen Bestandsdaten erhebt, verarbeitet und nutzt. Dazu
    gehört: Name, Anschrift, E-MailAdress und Telefon Nr. des Kunden,,ausserdem seine für die Teilnahme am
    Lastschriftverkehr notwendigen Kontoangaben. Der Kunde hat jederzeit das Recht, Auskunft über Umfang und
    Inhalt der von ihm gespeicherten Daten zu erhalten.
    13. Allgemeine Bestimmungen
    131 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
    132 Erfüllungsort und Gerichtsstand bei Vertriebspartner im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB (Unternehmer und
    juristische Personen des öffentlichen Rechts) ist München.
    133 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Wiener UN-Abkommen (UNCITRAL) über den
    internationalen Warenverkehr ist ausgeschlossen.
    13.4 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, oder dieser Vertragstext
    eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung
    durch angemessene Regelungen ersetzen / ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten
    Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
    I certify that all my selling activities will comply with all EU laws and regulations.
    BRN Number:
    • HRB76064
    softworld_computer

    softworld_computer

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